Christian Werner
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Im Januar 2010 reichte Kantonsrat Christian Werner einen Auftrag ein mit dem Ziel, dass Kaderangestellten der kantonalen Verwaltung in begründeten Fällen rasch und unbürokratisch gekündigt werden kann. Werner war der Auffassung, der übertriebene Kündigungsschutz habe bei sehr gut bezahlten Verwaltungsangestellten in der jüngeren Vergangenheit zu stossenden Ergebnissen geführt, zuletzt im Fall Schöngrün. Es könne nicht angehen, dass der Steuerzahler für offenbar ungeeignete bzw. ungenügende Verwaltungsangestellte während Monaten die Zeche bezahlen müsse, nur weil diesen nicht rasch und einfach gekündigt werden könne. Dieser Meinung schloss sich am 23. Juni 2010 die grosse Mehrheit des Solothurner Kantonsrats an und überwies den SVP-Vorstoss von Christian Werner mit geändertem Wortlaut mit 83 zu 5 Stimmen. Der Regierungsrat muss nun den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zusammen mit den Sozialpartnern in dem Sinne ändern, dass das Anstellungsverhältnis beim Kader in begründeten Fällen, insbesondere bei mangelnder Eignung oder ungenügender Leistung oder bei irreparabler Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten, in einem vereinfachten Verfahren gekündigt werden kann. |