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«Nationalität soll genannt werden»

Entgegen dem Antrag der Regierung hat eine klare Mehrheit des Kantonsrats die SVP-Initiative für die Nennung der Nationalitäten von Tätern und Tatverdächtigen in Polizeimeldungen mit 67:26 Stimmen für gültig erklärt. SVP-Sprecher nannten Möglichkeiten für eine bundesrechtskonforme Umsetzung.

Artikel aus dem Oltner Tagblatt vom 5.11.2009; Christian von Arx

«Eine verfassungskonforme Umsetzung der Initiative ist ohne Weiteres möglich», beanspruchte Christian Werner (Olten) als Fraktionssprecher der SVP. Heute mache die Polizei von 700 möglichen Fällen nur 100 Meldungen, und in 50 davon nenne sie die Nationalität. «Wir wollen die Nennung der Nationalität in den 100 Meldungen, und nicht in den 700 Fällen.» Der Polizei oder Justizbehörde bleibe also das Ermessen, wann sie eine Meldung mache. In den wenigen Fällen, wo die Nennung der Nationalität ein Persönlichkeitsrecht verletzen könnte, könne die Meldung unterbleiben oder so abgefasst werden, dass kein Rückschluss auf die Identität der Person möglich sei.
Felix Lang (Grüne, Stüsslingen) hielt Werner entgegen, die Initiative hätte zur Folge, dass es statt 100 nur noch 50 Polizeimeldungen gäbe. Das sei gar nicht im Sinn der Initianten.

Bundesrecht beachten
Für die Fraktion CVP/EVP/glp bekräftigte Markus Flury (glp, Hägendorf), die Fraktion gewichte die Volksrechte höher, erkläre die Initiative für gültig und stimme ihr zu. Für die Umsetzung solle der Regierungsrat aber einen Entwurf machen, der dem Bundesrecht entspreche und anwendbar sei.
Für Urs Huber (SP, Obergösgen) blieb die Initiative schlicht unbegreiflich. Sie lasse keinen Spielraum und kein Ermessen zu, ob die Nationalität genannt werde oder nicht. Unter Verweis auf den Überfall von 30 Hooligans auf den EHCO-Fancar (vgl. Montag-OT) meinte Huber zudem, die Polizei habe doch anderes zu tun als die Nationalität dieser 30 Randalierer festzustellen und zu veröffentlichen.

«Spielraum eingeräumt»
«Die Voten von SVP-Fraktionschef Herbert Wüthrich gestern und von Fraktionssprecher Christian Werner heute zeigen, dass Spielraum für Ermessen und Ausnahmen besteht», hielt Yves Derendinger (FdP, Solothurn) fest. «Es gibt problematische Punkte, die wir aber mit der Gesetzesvorlage ausräumen können.» Deshalb sei die Initiative nicht offensichtlich rechtswidrig und somit gültig.
Roman S. Jäggi (SVP, Fulenbach) möchte überhaupt keine Initiativen ungültig erklären. Die Kritikpunkte seien immer eine Parteimeinung: «Alle sind Partei, auch ein Experte.» Wegen eines Gutachtens dürfe man nicht eine Volksabstimmung verhindern. Auch Roman Jäggi, seines Zeichens Co-Präsident des Initiativkomitees, anerkannte Spielraum für eine rechtskonforme Umsetzung.
Dass nun drei SVP-Exponenten diesen Spielraum eingeräumt hätten, war für Roland Heim (CVP, Solothurn) wichtig. Aber auch die Diskussion über die Gültigkeit sei Pflicht des Kantonsrates.

«Unbehagen im Volk»
Kuno Tschumi (FdP, Derendingen) glaubte, im Volk bestehe ein gewisses Unbehagen zum Ausländeranteil an der Kriminalität. Man solle das Volk abstimmen lassen, denn bei einer Ungültigerklärung kläre sich dieses Unbehagen nie.
Heinz Müller (SVP, Grenchen) wollte die Qualität des Expertengutachtens Fleiner kritisieren, wurde aber von Ratspräsidentin Christine Bigolin an diesen Ausführungen gehindert (vgl. Artikel rechts). Wohin das Nichtveröffentlichen und Verheimlichen führe, zeigten die jüngsten Ausbrüche von Sexualtätern aus der Anstalt St. Johannsen, bemerkte Samuel Marti (SVP, Hessigkofen).

«Beweglichkeit im Initiativtext»
Regierungsrat Peter Gomm wies den Vorwurf eines Gefälligkeitsgutachtens zurück und nahm den Experten Prof. Fleiner gegen Kritik in Schutz. Mit der Feststellung, dass SVP, FdP und CVP eine gewisse Beweglichkeit im Initiativtext erkennten, eröffnete sich für den Regierungsrat eine Möglichkeit, die Initiative im Fall der Gültigerklärung umzusetzen. Gomm erinnerte aber daran, dass laut dem Experten die neue Schweizerische Strafprozessordnung die Informationspraxis abschliessend regle. Gomm hielt zudem fest, die Nennung der Nationalitäten in Polizeimeldungen gebe keine Antwort auf die Frage nach dem Ausländeranteil an der Kriminalität. Diese gebe heute schon die Kriminalstatistik der Polizei.
Unter Namensaufruf beschloss der Kantonsrat sodann die Gültigkeit der Initiative (Resultat siehe Kasten).