| Gemeinderat der Stadt Olten Motion von Gemeinderat Christian Werner und Mitunterzeichnende „AUSBAU DER AUFSICHTSINSTRUMENTE“ Der Stadtrat wird beauftragt, die Gemeindeordnung dergestalt zu ändern, dass dem Gemeindeparlament für die Wahrnehmung seiner Aufsicht über den Stadtrat und die Verwaltung angemessene Mittel zu Verfügung stehen. Insbesondere soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es der GPK erlaubt, künftig umfassende Abklärung gegenüber allen involvierten Stellen zu tätigen. Der Entwurf ist dem Gemeindeparlament vorzulegen. Begründung: Gemäss Art. 21 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (nachstehend GO genannt) hat das Gemeindeparlament die Aufgabe, „den Stadtrat und die Verwaltung“ zu „beaufsichtigen“. Art. 23 lit. d GO konkretisiert diesen Grundsatz zusätzlich, indem er die „Ausübung der Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane“ als eine dem Parlament unübertragbare Befugnis bezeichnet. Der Stadtrat ist gemäss Art. 4 GO zweifellos ein Gemeindeorgan. |
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