Gemeinderat der Stadt Olten

Motion von Gemeinderat Christian Werner und Mitunterzeichnende
vom 28. Januar 2010

„200'000.- FRANKEN SIND GENUG“

Der Stadtrat wird beauftragt, das kommunale Recht dergestalt zu ändern, dass die Besoldung des Stadtpräsidiums den Betrag von jährlich 200'000.- Franken inklusive Spesenersatz nicht übersteigt. Ein Teuerungsausgleich bleibt vorbehalten.

Begründung:

Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördenmitglieder (SRO 123) bezieht das Stadtpräsidium eine Jahresbesoldung von Fr. 212'588.-, Stand 2001. Im Jahr 2009 waren es bereits Fr. 232'142.-, wie Recherchen der Zeitung „Sonntag“ ergaben (vgl. Ausgabe Nr. 52, 27. Dez. 2009).
Hinzu kommt ein persönlicher Spesenersatz von pauschal Fr. 9’600.- pro Jahr und darüber hinaus ein Ersatz von ausserordentlichen Auslagen wie Reise- oder Verpflegungskosten (vgl. Art. 12 Abs. 3).

Diese Besoldung ist unverhältnismässig hoch und leistet der Politikverdrossenheit Vorschub. Es vermag nicht einzuleuchten, weshalb die Oltner Stadtpräsidentin bzw. der Oltner Stadtpräsident mehr als 200'000.- Franken pro Jahr verdienen soll.

Eine Rechtfertigung des sehr hohen Salärs durch einen Vergleich zu Positionen in der Privatwirtschaft ist abzulehnen, weil das Gemeinwesen nicht in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht. Insbesondere geht der Bekleidung des Stadtpräsidiums in der Regel ein jahrelanger politischer Weg voraus.
Für das äusserst angesehene Amt des Oltner Stadtpräsidiums würden sich auch bei einem immer noch sehr attraktiven Jahreslohn von „nur“ 200'000.- Franken inklusive Spesenersatz immer genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stellen.

Die Besoldung des Oltner Stadtpräsidiums belastet jede einzelne Einwohnerin und jeden einzelnen Einwohner pro Jahr mit beträchtlichen 13 Franken und 23 Rappen (vgl. „Sonntag“). Diese Belastung ist zu reduzieren, indem eine Lohnobergrenze von jährlich 200'000.- Franken inklusive Spesenersatz anzusetzen ist.

Olten wird in naher Zukunft eine Pro-Kopf-Verschuldung ertragen müssen. Vor diesem Hintergrund darf der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten zugemutet werden, dass sie bzw. er sich mit 200'000.- Franken pro Jahr bescheidet.

 
   
   
   
   
   
   
   

 

 
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