Zur Bedeutung des Minaretts

Leserbrief von Christian Werner, Olten, Kantonsrat und Gemeinderat, im Oktober 2009

Der Ausdruck Minarett rührt begrifflich vom arabischen Wort ”manara” her und bedeutet übersetzt ”Leuchtturm”. Ursprünglich dienten Minarette als von Fackeln erhellte militärische Wachtürme, im Laufe der islamischen Eroberung auch als Siegessäulen. Erst später kam ihnen eine religiöse Bedeutung zu. So erstaunt es auch nicht, dass keine Schriften des Islam, weder der Koran noch die heiligen Schriften Hadith, ein Minarett erwähnen bzw. verlangen.

Die freie Ausübung des Islam als Religion bedarf unbestrittenermassen keiner Minarette. In der Errichtung eines Minaretts ist vielmehr eine Manifestation eines politischen Machtanspruchs zu sehen, was auch muslimische Politiker unterstreichen. Der türkische Ministerpräsident Erdogan formulierte es bei einer Konferenz in der ostanatolischen Stadt Siirt wie folgt: ”Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten“.
In Wangen b. Olten wurde die Einweihung des lange umstrittenen Minaretts dieses Jahr durch eine martialische Inszenierung in historischen Kriegsuniformen («Mehtar Takimi») umrahmt. So zelebrierten früher muslimische Krieger ihre Eroberungen. Vor diesem Hintergrund offenbart sich das Minarett als klares Machtsymbol und als Markierung "eroberten Gebietes". Die Forderung nach einem Muezzin dürfte wohl nur noch eine Frage der Zeit sein. Dies bestätigt ein Blick über die Grenzen (z.B. Holland, England oder Deutschland): auf Minarette folgten oft Muezzine, und schleichend werden in gewissen Gebieten Streitigkeiten bereits nach islamischem Recht (Scharia) entschieden.

Diesem Machtanspruch ist entschieden entgegenzutreten. Es muss verhindert werden, dass in unserem Land Parallelgesellschaften entstehen, die die Scharia über unser Landesrecht stellen wollen. Setzen wir deshalb ein Zeichen und sagen Ja zur Minarettinitiative! Weil ein Verbot von Minaretten keinen Moslem in der freien Ausübung seiner Religion oder des Gebets einschränkt und daher die Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt, ist ein Ja auch aus juristischer Sicht legitim.

 
   
   
   
   
   
   
 
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