Gemeinderat der Stadt Olten

Interpellation von Gemeinderat Christian Werner und Mitunterzeichnende
vom 16. Mai 2007

"WEGWEISUNGSARTIKEL“

 

Seit Jahren gefährden - auf öffentlichen Plätzen sich aufhaltende - Personen in Olten u. a. durch aggressives Betteln, erheblichen Alkoholkonsum, grosse Unordnung und sehr laute Musik die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Diese Situation wirkt für viele Bürgerinnen und Bürger beängstigend und hat zur Folge, dass die betroffenen Plätze von der Öffentlichkeit nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden können.

Um störende Personen wegweisen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.

Die nun vom Kantonsrat beschlossene Ergänzung des kantonalen Polizeigesetzes (KapoG), welches voraussichtlich auf den 1. Juli 2007 in Kraft tritt, enthält u. a. auch eine Ergänzung des § 37 KapoG. Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es erlaubt, neu auch bei Einzelpersonen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, vorübergehende Wegweisungen verfügen zu können.

Der Stadtrat wird in diesem Zusammenhang ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hat sich die Stadt Olten während der Vernehmlassung zur Ergänzung des § 37 KapoG (Wegweisungsartikel) geäussert?

2. Teilt der Stadtrat mit dem Interpellanten die Meinung, dass z.B. Randständige in Olten an verschiedenen Orten gelegentlich die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden oder stören?

3. Ist der Oltner Stadtrat gewillt, zu gegebener Zeit und bei Bedarf den ergänzten Wegweisungsartikel des KapoG in Olten anzuwenden und entsprechend Wegweisungen konsequent zu verfügen?

4. Ist der Stadtrat bereit, bei einem allfälligen Referendum sich für die beschlossene Ergänzung des KapoG einzusetzen?

 

Erwägung zur Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit drängt sich aufgrund des voraussichtlichen Inkrafttretens klar auf.

 
   
   
   
   
   
   
   

 

 
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