Kantonsrat des Eidgenössischen Standes Solothurn Interpellation von Kantonsrat Christian Werner, Olten „SCHLAFZIMMERRÄUBER“ Im Fall der unterlassenen Urteilsausschreibung und der verschwundenen Akten (Schlafzimmerräuber) ist festzuhalten, dass der heutige Regierungsrat Walter Straumann im fraglichen Zeitpunkt Präsident des Obergerichts war. Das damals urteilende Kriminalgericht unter der Leitung von Oberrichter Büttiker war Bestandteil des Obergerichts. Nach heute geltendem Recht hat das Obergericht die Aufsichtsfunktion wahrzunehmen (§ 29 Abs. 1 lit. h Gesetz über die Gerichtsorganisation; GO). Das Obergericht beaufsichtigt seine Kammern (§ 105 Abs. 1 GO), mithin auch die Kriminalkammer. Der Obergerichtspräsident sorgt für die organisatorische Koordination (§ 4 Abs. 1 lit. c Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte). Auch nach dem alten Geschäftsreglement des Obergerichts (in Kraft von 1987 bis Ende 1998) hatte der Obergerichtspräsident für die organisatorische Koordination der verschiedenen Kammern und der angegliederten Spezialgerichte zu sorgen. Folgende Fragen wird der Regierungsrat zu beantworten ersucht: 1. Welche organisatorischen Massnahmen hat Herr Regierungsrat Walter Straumann als seinerzeitiger Präsident des Obergerichts 1994 und 1995 getroffen, um sicherzustellen, dass Abwesenheitsurteile des Obergerichts und seiner Kammern publiziert werden? Christian Werner (und Mitunterzeichnende) |
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