Kantonsrat des Eidgenössischen Standes Solothurn

Auftrag von Kantonsrat Christian Werner, Olten
vom 11. Mai 2010

„ORDNUNGSWIDRIGE FÜHRUNG DER AMTSGESCHÄFTE“

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Standesinitiative vorzubereiten, mit der die Eidgenossenschaft eingeladen wird, das Strafgesetzbuch durch einen neuen Artikel 325bis StGB "Ordnungswidrige Führung der Amtsgeschäfte" mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig amtliche Vorgänge nicht dokumentiert oder wer Dokumente über amtliche Vorgänge nicht ordnungsgemäss aufbewahrt, wird mit Busse bestraft."

Begründung:

Von jedem Handwerker wird verlangt, dass er seine Geschäftsbücher ordnungsgemäss führt und aufbewahrt; bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Sanktion (Art. 325 StGB). Von hochbezahlten Staatsanwälten dürfte erwartet werden, dass sie amtliche Vorgänge ordnungsgemäss dokumentieren und solche Dokumente ordnungsgemäss aufbewahren. Offenbar kann das vor dem Hintergrund des "Schlafzimmerräuber-Falles" aber nicht mehr erwartet werden. Entsprechende Sanktionsnormen sind deshalb zu schaffen.

Christian Werner (und Mitunterzeichnende)

 
   
   
   
   
   
   
   

 

 
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